A-Blatt, B-Blatt, C-Blatt erklärt – was steht wo im Grundbuchauszug?
Stand: 2025 | Lesedauer: ca. 5 Minuten
TL;DR
• Ein vollständiger Grundbuchauszug besteht aus drei Hauptblättern: A, B und C.
• Das A-Blatt beschreibt die Liegenschaft selbst (Fläche, Lage, Nutzung).
• Das B-Blatt zeigt die Eigentumsverhältnisse (wer besitzt was, zu welchem Anteil).
• Das C-Blatt listet alle Belastungen auf (Hypotheken, Pfandrechte, Wegerechte etc.).
• Für die meisten praktischen Zwecke wird der vollständige Auszug mit allen drei Blättern benötigt.
Warum ist der Grundbuchauszug in Blätter unterteilt?
Das österreichische Grundbuch folgt einer klaren, gesetzlich festgelegten Struktur. Jede Liegenschaft – also jedes Grundstück oder jede Immobilie – hat im Grundbuch eine eigene Einlage, die durch eine Einlagezahl (EZ) und eine Katastralgemeinde (KG) eindeutig identifiziert wird.
Diese Einlage ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die unterschiedliche Arten von Informationen enthalten. Die drei wichtigsten sind das A-Blatt, das B-Blatt und das C-Blatt. Dazu kommt die Aufschrift, die grundlegende Identifikationsdaten enthält.
Diese Struktur ermöglicht eine klare Trennung zwischen Beschreibung, Eigentum und Belastungen – und macht den Auszug für alle Beteiligten (Käufer, Banken, Gerichte, Notare) lesbar und rechtlich eindeutig.
Die Aufschrift
Vor den eigentlichen Blättern steht die Aufschrift. Sie enthält:
• die Bezeichnung des Grundbuchbezirks
• die Katastralgemeinde (KG) mit ihrer Nummer
• die Einlagezahl (EZ)
Diese Angaben sind die Basisidentifikation der Liegenschaft im System. Wer einen Grundbuchauszug bestellen möchte, kann entweder die Adresse oder – präziser – die Kombination aus KG-Nummer und EZ angeben.
Das A-Blatt: Beschreibung der Liegenschaft
Das A-Blatt, auch Gutsbestandsblatt genannt, beschreibt die Liegenschaft selbst. Es ist in zwei Unterabschnitte gegliedert:
A-1: Grundstücksdaten
In A-1 sind alle Grundstücke aufgelistet, die zum Grundbuchkörper gehören. Für jedes Grundstück wird ausgewiesen:
• die Grundstücksnummer (GST-NR)
• die Adresse (sofern vorhanden)
• die Fläche in Quadratmetern
• die Benützungsart (z. B. Baufläche, Landwirtschaft, Wald, Gewässer)
Ein Grundbuchkörper kann mehrere Grundstücke umfassen – etwa wenn mehrere benachbarte Parzellen zum selben Eigentümer gehören und zusammen eingetragen sind.
A-2: Rechte und öffentliche Lasten
In A-2 finden sich Informationen zu Rechten, die mit der Liegenschaft verbunden sind – also Rechte, die der Eigentümer gegenüber anderen Grundstücken hat (sogenannte herrschende Rechte). Außerdem werden hier Veränderungen am Grundstück vermerkt: Zuschreibungen, Abschreibungen oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen.
Praxisbeispiel: Wenn ein Grundstück das Recht hat, über ein Nachbargrundstück zu gehen (sogenanntes Wegerecht als berechtigtes Grundstück), steht das im A-2.
Das B-Blatt: Eigentumsverhältnisse
Das B-Blatt, auch Eigentumsblatt genannt, ist der zentrale Teil des Grundbuchauszugs für alle Fragen rund um Eigentum. Es zeigt:
• wer Eigentümer der Liegenschaft ist (Name, Geburtsdatum, Adresse)
• bei mehreren Eigentümern: welchen Anteil jeder hält (als Bruchzahl, z. B. 1/2)
• wie und wann das Eigentum erworben wurde (mit Verweis auf die zugrundeliegende Urkunde, z. B. Kaufvertrag, Schenkung, Erbschaft)
Wichtig: Was „eingetragen" bedeutet
Im österreichischen Grundbuchrecht gilt das sogenannte Eintragungsprinzip: Eigentum an einer Liegenschaft entsteht rechtlich erst mit der Eintragung im Grundbuch. Wer im B-Blatt steht, ist der rechtliche Eigentümer – unabhängig davon, wer das Grundstück tatsächlich nutzt oder bewohnt.
Praxisbeispiel: Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist der Kaufvertrag allein noch kein Eigentumsnachweis. Erst nach der Eintragung im B-Blatt ist der Käufer rechtlicher Eigentümer.
Das C-Blatt: Belastungen und Rechte Dritter
Das C-Blatt, auch Lastenblatt genannt, enthält alle Belastungen, die auf der Liegenschaft liegen. Das sind Rechte, die Dritte an der Liegenschaft haben – und die beim Eigentümerwechsel in der Regel auf den neuen Eigentümer übergehen.
Typische Einträge im C-Blatt:
• Hypotheken und Pfandrechte – z. B. wenn die Bank ein Darlehen mit der Liegenschaft besichert hat
• Dienstbarkeiten – z. B. Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte auf Lebenszeit
• Vorkaufsrechte – das Recht einer Person, die Liegenschaft vor anderen zu kaufen, falls der Eigentümer verkauft
• Veräußerungs- und Belastungsverbote – schränken den Eigentümer darin ein, die Liegenschaft zu verkaufen oder zu belasten
• Bestandsrechte – z. B. langfristige Miet- oder Pachtverträge, die im Grundbuch eingetragen sind
Warum ist das C-Blatt besonders wichtig?
Wer eine Immobilie kauft, erwirbt damit auch alle eingetragenen Belastungen – sofern diese nicht vor dem Kauf gelöscht werden. Ein unbelastetes C-Blatt ist daher eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen reibungslosen Immobilienkauf.
Praxisbeispiel: Steht im C-Blatt ein Pfandrecht einer Bank in Höhe von € 200.000,–, muss dieses entweder vor dem Kauf gelöscht werden (durch Rückzahlung des Darlehens) oder der Kaufpreis entsprechend angepasst werden.
Welches Blatt brauche ich wofür?
Zweck | Relevantes Blatt |
Wer ist Eigentümer? | B-Blatt |
Wie groß ist das Grundstück? | A-1 |
Gibt es eine Hypothek? | C-Blatt |
Gibt es ein Wegerecht? | A-2 (berechtigt) / C-Blatt (belastet) |
Kaufvertrag vorbereiten | Alle drei Blätter |
Kreditunterlagen für die Bank | Alle drei Blätter |
Erbfall / Nachlassverfahren | B-Blatt + C-Blatt |
Häufige Fragen
Muss ich immer alle drei Blätter bestellen?
Für die meisten rechtlichen und finanziellen Zwecke – Kaufverträge, Kreditanträge, Erbverfahren – wird ein vollständiger Auszug mit allen drei Blättern erwartet. Ein Teilauszug (z. B. nur B-Blatt) kann für einfache Eigentumsauskünfte ausreichen, ist aber in formellen Verfahren oft nicht ausreichend.
Was bedeutet „amtssigniert"?
Ein amtssignierter Grundbuchauszug trägt die elektronische Signatur der Republik Österreich und ist damit ein öffentliches Dokument mit Beweiskraft. Er kann in Gerichtsverfahren, bei Behörden und bei Banken vorgelegt werden.
Wie aktuell sind die Daten im Auszug?
Die Daten im Grundbuchauszug sind immer tagesaktuell. Das Grundbuch wird laufend aktualisiert, und jeder Auszug spiegelt den Stand zum Zeitpunkt der Abfrage wider.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbuchauszug und Katasterauszug?
Das Grundbuch dokumentiert Eigentum und Rechte. Der Kataster (Grundkataster) ist eine geografische Vermessungsdatenbank und dokumentiert die physische Lage und Grenzen von Grundstücken. Für rechtliche Zwecke ist der Grundbuchauszug relevant; für Vermessungsfragen der Katasterauszug.
Fazit
Der Aufbau des österreichischen Grundbuchauszugs folgt einer klaren Logik: A-Blatt beschreibt, B-Blatt benennt, C-Blatt belastet. Wer alle drei Blätter kennt und versteht, kann ein Grundbuch selbst lesen und einordnen – und weiß, worauf bei einem Immobilienkauf, einer Kreditentscheidung oder einem Erbfall zu achten ist.
Einen vollständigen, amtssignierten Grundbuchauszug mit allen drei Blättern können Sie über auszug-online.at ohne Registrierung und ohne Austria ID bestellen.
Quellen: Grundbuchsgesetz (GBG), Allgemeines Grundbuchsgesetz, oesterreich.gv.at, Bundesministerium für Justiz