Grundbuchauszug vs. Firmenbuchauszug – Unterschiede und wann man welchen braucht
Stand: 2025 | Lesedauer: ca. 5 Minuten
TL;DR
• Grundbuch = Register für Liegenschaften (Grundstücke, Immobilien); Firmenbuch = Register für Unternehmen.
• Beide sind öffentlich, amtssigniert und tagesaktuell abrufbar.
• Grundbuchauszug: relevant bei Immobilienkauf, Kreditvergabe, Erbfall.
• Firmenbuchauszug: relevant bei Vertragsschlüssen, Unternehmenstransaktionen, Behördenverfahren.
• Beide können über auszug-online.at ohne Registrierung und Austria ID bestellt werden.
Zwei Register, eine gemeinsame Logik
Österreich verfügt über zwei zentrale öffentliche Register, die im Wirtschafts- und Rechtsleben eine fundamentale Rolle spielen: das Grundbuch und das Firmenbuch. Beide werden vom Bundesministerium für Justiz geführt, beide sind öffentlich einsehbar, und beide liefern amtssignierte Dokumente, die als öffentliche Urkunden gelten.
Die Unterschiede liegen im Gegenstand: Das Grundbuch dokumentiert Liegenschaften – also Grundstücke und Immobilien. Das Firmenbuch dokumentiert Unternehmen – also juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften.
Wer in Österreich rechtssicher agieren möchte – beim Immobilienkauf, im Geschäftsverkehr, bei Behördenverfahren – kommt an einem oder beiden Registern nicht vorbei.
Das Grundbuch: Was es ist und wofür es dient
Das Grundbuch ist das amtliche Register für alle Liegenschaften in Österreich. Es wird von den Bezirksgerichten geführt und erfasst:
• die physische Beschreibung jedes Grundstücks (Fläche, Lage, Nutzung)
• die Eigentumsverhältnisse (wer Eigentümer ist, zu welchem Anteil)
• alle Belastungen und Rechte Dritter (Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte)
Das österreichische Grundbuchrecht folgt dem Eintragungsprinzip: Eigentum an einer Liegenschaft entsteht rechtlich erst durch die Eintragung im Grundbuch. Was nicht eingetragen ist, entfaltet gegenüber gutgläubigen Dritten keine Wirkung.
Wann wird ein Grundbuchauszug benötigt?
• Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
• Bei der Aufnahme eines Hypothekarkredits
• Im Erbfall zur Klärung von Eigentumsverhältnissen
• Bei Scheidungen und Vermögensaufteilungen
• Für Bewertungsgutachten und Finanzierungsunterlagen
• Zur Prüfung von Belastungen vor einem Vertragsschluss
Das Firmenbuch: Was es ist und wofür es dient
Das Firmenbuch ist das amtliche Register für Unternehmen in Österreich. Es wird beim Handelsgericht bzw. Landesgericht am Sitz des Unternehmens geführt und erfasst:
• die Identität des Unternehmens (Name, Rechtsform, Sitz)
• die Vertretungsbefugnis (wer handlungsberechtigt ist)
• die Kapitalstruktur (Stammkapital bei GmbH, Grundkapital bei AG)
• die Gesellschafter (bei GmbH)
• historische Änderungen (frühere Namen, Sitzverlegungen, Geschäftsführerwechsel)
Das Firmenbuch schafft Transparenz im Wirtschaftsverkehr: Jeder Vertragspartner kann prüfen, ob ein Unternehmen rechtlich existiert und wer es wirksam vertreten darf.
Wann wird ein Firmenbuchauszug benötigt?
• Vor dem Abschluss größerer Verträge mit unbekannten Unternehmen
• Bei der Eröffnung eines Geschäftskontos
• Für Kreditvergaben an Unternehmen
• Bei öffentlichen Ausschreibungen und Förderanträgen
• Im Rahmen von Unternehmenskäufen und Umgründungen
• Bei Behördenverfahren und Gewerbeanmeldungen
Vergleich auf einen Blick
Merkmal | Grundbuchauszug | Firmenbuchauszug |
Gegenstand | Liegenschaften, Grundstücke | Unternehmen, Gesellschaften |
Zuständiges Register | Grundbuch (Bezirksgericht) | Firmenbuch (Landes-/Handelsgericht) |
Kerninformation | Eigentum + Belastungen | Identität + Vertretungsbefugnis |
Öffentlichkeit | Ja | Ja |
Amtssigniert | Ja | Ja |
Aktualität | Tagesaktuell | Tagesaktuell |
Typische Nutzer | Immobilienkäufer, Banken, Notare | Unternehmen, Banken, Behörden |
Preis bei auszug-online.at | € 18,90 inkl. MwSt. | € 15,90 inkl. MwSt. |
Gibt es Situationen, in denen beide benötigt werden?
Ja – und das ist häufiger als man denkt.
Unternehmensimmobilien: Wenn ein Unternehmen eine Liegenschaft kauft oder verkauft, wird sowohl ein Firmenbuchauszug (zur Identifikation und Vertretung des Unternehmens) als auch ein Grundbuchauszug (zur Prüfung der Liegenschaft) benötigt.
Immobilienfinanzierung für GmbH oder AG: Die Bank verlangt den Firmenbuchauszug zur Bonitätsprüfung des Unternehmens und den Grundbuchauszug zur Bewertung der Sicherheit.
Erbschaft mit Unternehmensbeteiligung und Immobilien: Ein Nachlass kann sowohl Unternehmensanteile als auch Liegenschaften enthalten. Für die vollständige Klärung werden beide Auszüge benötigt.
Zwangsversteigerung: Im Versteigerungsverfahren werden Daten aus beiden Registern herangezogen – das Grundbuch für die Liegenschaft, das Firmenbuch wenn der Schuldner ein Unternehmen ist.
Häufige Verwechslungen
„Ich brauche einen Auszug über das Unternehmen meines Vermieters."
→ Das ist ein Firmenbuchauszug (Informationen über das Unternehmen), nicht ein Grundbuchauszug (Informationen über die Wohnung). Wenn Sie gleichzeitig prüfen wollen, wer die Wohnung im Grundbuch eingetragen hat – brauchen Sie beide.
„Ich kaufe eine Eigentumswohnung von einer GmbH – welchen Auszug brauche ich?"
→ Beide. Den Grundbuchauszug für die Wohnung (Eigentum, Belastungen), den Firmenbuchauszug für die verkaufende GmbH (wer ist zeichnungsberechtigt, ist die Gesellschaft im Firmenbuch aktiv).
„Ich will wissen, wem ein Grundstück gehört."
→ Das ist ein Grundbuchauszug, kein Firmenbuchauszug – auch wenn der Eigentümer ein Unternehmen ist.
Häufige Fragen
Sind Grundbuchauszug und Firmenbuchauszug rechtlich gleichwertig?
Beide sind amtssignierte öffentliche Urkunden. Ihre Rechtswirkung ist für ihren jeweiligen Gegenstand bindend – der Grundbuchauszug für Liegenschaften, der Firmenbuchauszug für Unternehmen.
Kann ich beide Auszüge bei auszug-online.at bestellen?
Ja. auszug-online.at bietet sowohl Grundbuchauszüge als auch Firmenbuchauszüge für ganz Österreich an – jeweils ohne Registrierung, mit Lieferung per E-Mail.
Wie lange dauert die Lieferung?
Bei beiden Auszügen in der Regel wenige Minuten nach Zahlungseingang.
Gibt es einen kombinierten Auszug, der beides enthält?
Nein. Grundbuch und Firmenbuch sind getrennte Register mit unterschiedlichen Inhalten. Wenn beide Informationen benötigt werden, müssen zwei separate Auszüge bestellt werden.
Fazit
Grundbuchauszug und Firmenbuchauszug erfüllen unterschiedliche, aber gleichwertig wichtige Funktionen im österreichischen Rechts- und Wirtschaftsleben. Wer den Unterschied kennt, weiß, welches Dokument in welcher Situation benötigt wird – und verliert keine Zeit mit dem falschen Auszug.
Beide können bei auszug-online.at unkompliziert online bestellt werden: ohne Austria ID, ohne Registrierung, für alle Bundesländer, mit Lieferung innerhalb weniger Minuten.
Quellen: Grundbuchsgesetz (GBG), Firmenbuchgesetz (FBG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), Bundesministerium für Justiz (justiz.gv.at), oesterreich.gv.at